Vergleich der Kosten zwischen Firmenwagen und privatem Fahrzeug
Nach der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug tatsächlich weniger genutzt wird. Bei einem Elektroauto wird der Listenpreis um 500 € reduziert.
Bei der Fahrtenbuchmethode wird der private Nutzungswert prozentual ermittelt. Das Verhältnis der privaten Fahrten zu den Gesamtfahrungen wird auf die Gesamtkosten des Fahrzeugs angewendet. Diese Methode ist aufwändiger, kann aber bei geringer Privatnutzung vorteilhafter sein.
Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale steuerfrei. Für die ersten 20 Kilometer jeder einfachen Wegstrecke beträgt diese 0,30 €, für jeden weiteren Kilometer 0,38 € (Stand 2024).
Beim Firmenwagen können alle Betriebskosten (Treibstoff, Versicherung, Wartung, Steuer etc.) direkt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beim privaten Auto können nur die beruflich genutzten Kilometer mit der Kilometerpauschale (0,30 €/km) angesetzt werden.